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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MicroStep Europa® GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MicroStep Europa GmbH für das MicroStep CompetenceCenter

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des MicroStep CompetenceCenters der MicroStep Europa GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der MicroStep Europa GmbH.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MicroStep Europa GmbH, wobei §540,
Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen sind, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

1.4. Veröffentlichungen jeder Art, in denen auf den Veranstaltungsort hingewiesen wird, sind der MicroStep Europa GmbH rechtzeitig vorher zur Kenntnisnahme zu übersenden. Sie bedürfen der Genehmigung durch die MicroStep Europa GmbH.

1.5. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.

2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

2.1.Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die MicroStep Europa GmbH zustande; diese sind die Vertragspartner.

2.2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst, bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der MicroStep Europa GmbH eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

2.3. Die MicroStep Europa GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die MicroStep Europa GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MicroStep Europa GmbH beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von vertragstypischen Pflichten der MicroStep Europa GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der MicroStep Europa GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der MicroStep Europa GmbH auftreten, wird die MicroStep Europa GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen um die Störung zu beheben oder einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die MicroStep Europa GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.4. Alle Ansprüche gegen die MicroStep Europa GmbH verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig nach fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MicroStep Europa GmbH beruhen.

2.5. Der Kunde ist verpflichtet, unaufgefordert spätestens bei Vertragsbeginn darüber aufzuklären, ob die Veranstaltung auf Grund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der MicroStep Europa GmbH in der Öffentlichkeit zu gefährden.

2.6. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Die MicroStep Europa GmbH übernimmt die Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

2.7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz der MicroStep Europa GmbH, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch keine Verwahrung zustande. Eine Überwachungspflicht seitens der MicroStep Europa GmbH besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der MicroStep Europa GmbH abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder für deren Inhalte haftet die MicroStep Europa GmbH nicht.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen

3.1. Die MicroStep Europa GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der MicroStep Europa GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Die MicroStep Europa GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nach zu belasten.

3.3. Die MicroStep Europa GmbH kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der gebuchten Räume, der Leistungen der MicroStep Europa GmbH oder der Aufenthaltsdauer der Gäste davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Räume und/oder die sonstigen Leistungen der MicroStep Europa GmbH erhöht.

3.4. Rechnungen der MicroStep Europa GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die MicroStep Europa GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die MicroStep Europa GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der MicroStep Europa GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde.

3.5. Die MicroStep Europa GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarten Anzahlungen sind nicht rückerstattbar. Sollte die MicroStep Europa GmbH jedoch im Falle eines Rücktritts in der Lage sein, Veranstaltungsräume zum gleichen Preis weiter zu verkaufen, werden die Anzahlungsbeträge rücküberwiesen. Sollten die Veranstaltungsräume nicht zum gleichen Preis weiter verkauft werden können, hat der Kunde die Differenz zu zahlen.

3.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist die MicroStep Europa GmbH berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen eine Forderung der MicroStep Europa GmbH aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

3.8. Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nach dem Dafürhalten der MicroStep Europa GmbH zweifelhaft erscheinen lassen, so ist die MicroStep Europa GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen.

4. Rücktritt des Kunden

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der MicroStep Europa GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der MicroStep Europa GmbH. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der MicroStep Europa GmbH auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

4.2. Sofern zwischen der MicroStep Europa GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der MicroStep Europa GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht auf Rücktritt schriftlich gegenüber der MicroStep Europa GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Punkt 4.1 Satz 3 vorliegt.

4.3. Tritt der Kunde nach Vertragsunterzeichnung bzw. nach Ablauf des vertraglich vereinbarten kostenfreien Rücktrittstermins zurück, ist die MicroStep Europa GmbH berechtigt, zzgl. zur vereinbarten Raummiete und den Kosten für die Leistungen Dritter 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde 14 Tage oder kurzfristiger vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die MicroStep Europa GmbH berechtigt 70% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen.

4.4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menü-/Büffetpreis zzgl. der Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das reguläre Büffet bzw. Menü zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.

4.5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist die MicroStep Europa GmbH berechtigt, bei einem Rücktritt nach Vertragsunterzeichnung, bzw. nach Ablauf des vertraglich vereinbarten kostenfreien Rücktrittstermins vor Veranstaltungsbeginn 60%, bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder kurzfristiger 80% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

4.6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Punkt 4.3 bis 4.5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der o.a. Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Kostenangaben und Kostenvoranschlag

5.1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die MicroStep Europa GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der MicroStep Europa GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Punkt 3.5. verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der MicroStep Europa GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die MicroStep Europa GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist die MicroStep Europa GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • Höhere Gewalt oder andere nicht von der MicroStep Europa GmbH zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  • die MicroStep Europa GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der MicroStep Europa GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der MicroStep Europa GmbH zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Punkt 1.2 vorliegt.

5.4. Bei berechtigtem Rücktritt der MicroStep Europa GmbH besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach den obigen Punkten 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch von der MicroStep Europa GmbH gegen den Kunden bestehen, so kann die MicroStep Europa GmbH den Anspruch pauschalisieren. Die Punkte 4.3 bis 4.6 gelten entsprechend.

5.5. Ein Rücktritt der MicroStep Europa GmbH ist auch möglich, falls die MicroStep Europa GmbH von Umständen Erkenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen der MicroStep Europa GmbH nicht ausgleicht, oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der MicroStep Europa GmbH gefährdet erscheinen. Das ist insbesondere der Fall, wenn

  • der Kunde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
  • ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

 

6. Änderungen Teilnehmerzahl / Veranstaltungszeite

6.1. Eine Änderung der gebuchten Teilnehmerzahl um mehr als 10% muss spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der MicroStep Europa GmbH mitgeteilt werden. Sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der MicroStep Europa GmbH. Darüber hinaus gehende Abweichungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

6.2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um max. 10%, die mindestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird, wird von der MicroStep Europa GmbH bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinaus gehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzgl. 10% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Dabei sind die Ersparnisse des Kunden durch die eingeräumte Toleranz von 10% einzubeziehen.

6.3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Sollte die Teilnehmerzahl um mehr als 10% überschritten werden, kann u.U. die gewünschte Speisenfolge nicht mehr serviert werden, es sei denn, die MicroStep Europa GmbH hat der Änderung zugestimmt.

6.4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl von mehr als 20% ist die MicroStep Europa GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

6.5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die MicroStep Europa GmbH diesen Abweichungen zu, so kann die MicroStep Europa GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die MicroStep Europa GmbH trifft ein Verschulden. 

6.6. Bei Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr hinausgehen, kann die MicroStep Europa GmbH, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an, auf Grund Einzelnachweises Zusatzkosten berechnen. Ferner kann die MicroStep Europa GmbH auf Grund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiter berechnen, wenn diese nach Betriebsschluss den Heimweg antreten müssen und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

7. Mitbringen von Speisen und Getränken

7.1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der MicroStep Europa GmbH. Im Falle der Zuwiderhandlung ist die MicroStep Europa GmbH berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalisierten Schadensersatzbetrag für den entstandenen Ausfall zu fordern, der der MicroStep Europa GmbH für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre. Die MicroStep Europa GmbH übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden, bedingt durch den Verzehr von mitgebrachten Speisen oder Getränken.

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse 

8.1. Soweit die MicroStep Europa GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, auf Rechnung und in Vollmacht des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die MicroStep Europa GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der MicroStep Europa GmbH bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der MicroStep Europa GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die MicroStep Europa GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die MicroStep Europa GmbH ggf. erfassen und berechnen.

8.3. Der Kunde ist mit Zustimmung der MicroStep Europa GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- oder Dateneinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die MicroStep Europa GmbH ggf. eine Anschlussgebühr verlangen.

8.4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete der MicroStep Europa GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 

8.5. Störungen an den von der MicroStep Europa GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die MicroStep Europa GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.

8.6. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften, die Einhaltung der Bestimmungen des Lärmschutzes, des Jugendschutzes u.a. sowie die Zahlung der GEMA-Gebühren.

9. Haftung der MicroStep Europa GmbH

9.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im MicroStep CompetenceCenter. Die MicroStep Europa GmbH übernimmt für Verlust oder Beschädigung keinerlei Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der MicroStep Europa GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 4 genannten Fällen, bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.

9.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die MicroStep Europa GmbH berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die MicroStep Europa GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der MicroStep Europa GmbH abzustimmen.

9.3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, so darf die MicroStep Europa GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die MicroStep Europa GmbH für die Dauer der Nutzung eine angemessene Entschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

9.4. Sonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesandt. Die MicroStep Europa GmbH bewahrt die Sachen 3 Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Die Kosten der Verwahrung hat der Kunde zu tragen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich die MicroStep Europa GmbH, nach Ablauf der Frist, eine Vernichtung auf Kosten des Kunden vor.

9.5. Für eingebrachte Sachen haftet die MicroStep Europa GmbH gegenüber dem Kunden nach den Bestimmungen des BGB (§702). Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn Tagungsräume und Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Im Übrigen gelten insbesondere die Bestimmungen der §§701 ff. BGB.

9.6. Verpackungsmaterial, das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Kunden oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstaltung vom Kunden entsorgt werden. Sollte der Kunde Verpackungsmaterial zurücklassen, ist die MicroStep Europa GmbH zur Entsorgung zu Lasten des Kunden berechtigt.

10. Haftung des Kunden für Schäden

10.1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10.2. Die MicroStep Europa GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

11. Schlussbestimmungen

11.1.  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

11.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der MicroStep Europa GmbH.

11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der MicroStep Europa GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der MicroStep Europa GmbH.

11.4. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

11.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der sonstigen Vertragsbestandteile unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommen. 

 

Stand 28.05.2018

 

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